Unsere Service-Nummer:

Soest: 

(02921) 36 20-400

Unna:

(02303) 98 60-40


Montag bis Freitag 9:00-18:00 Uhr

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege

Eine teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege ist nicht nur dann eine Alternative, wenn eine ausreichende Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Tagespflege kann die häusliche Pflege ergänzen und entlasten.

Auch diese Pflege gilt als „Sachleistung" und kann gegebenenfalls mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Nach dem neuen Pflegeweiterentwicklungsgesetz von Juli 2008 besteht die Möglichkeit bei der Kombination der Tagespflege mit Pflegegeld oder Pflegesachleistung das Sachleistungsbudget auf insgesamt 150 % zu erweitern.
Je nach Stufe der Pflegebedürftigkeit werden Aufwendungen für Grundpflege, für soziale Betreuung und - soweit während des Besuches in der Tagesstätte erforderlich - auch für die medizinische Behandlungspflege im Gesamtwert von bis zu 440,- Euro in Pflegestufe I, 1.040 Euro in Pflegestufe II und 1.510 Euro in Pflegestufe III pro Monat übernommen.

Kurzzeitpflege

In Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist, kann der Pflegebedürftige auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden. Hier werden pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt. Leistungen der Kurzzeitpflege werden für längstens vier Wochen im Gesamtwert von bis zu 1.510 Euro im Kalenderjahr erbracht. Sie umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege mindert den Anspruch auf eine Verhinderungspflege nicht. Im Gegensatz zu Letzterem besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege auch unabhängig davon, wie lange der Pflegebedürftige bereits vorher betreut wurde. Die Diakonie empfiehlt dieses Angebot nachdrücklich, da die Kurzzeitpflege besonders in Krisensituationen eine große Entlastung darstellt.

 
Ein Unternehmen der